Fachinformation: Methcathinon, Methylon und Mephedron
[Stimulierendes Cathinon-Derivat]

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10. Risiken und Nebenwirkungen

Da die Substanzen Methylon, Mephedron und Butylon erst in den letzten Jahren populär wurden, gibt es derzeit kaum Studien, in denen die Risiken und Nebenwirkungen untersucht wurden. Dies gilt insbesondere für die Folgen eines Konsums über lange Zeit.

Nach dem Konsum von Cathinon-Derivaten wie Methylon, Mephedron und Butylon kommt es oft zu einer Erhöhung der Körpertemperatur, und die Lust zu essen und zu trinken wird nicht selten deutlich gemindert. Da zudem die Warnsignale des Körpers wie Erschöpfung und Durst bei weitem nicht mehr so deutlich wahrgenommen werden wie in nüchternem Zustand, sollte bewusst darauf geachtet werden, dass während der Drogenwirkung genügend getrunken wird, um prophylaktisch Kreislaufproblemen entgegenzuwirken. Dabei sollte alkoholfreien Getränken der Vorzug gegeben werden.

Nach dem Konsum von Mephedron wurden vor allem die folgenden physiologischen Effekte respektive Beeinträchtigungen festgestellt: starkes Schwitzen, übermäßiger Sexualtrieb (Notgeilheit), Kopfschmerzen, Herzklopfen, Übelkeit und Brechreiz sowie Durchblutungsstörungen in Zehen und Fingern (kalte und bläulich gefärbte Zehen und Finger), wobei letzteres eher selten vorkommt.

 

11. Rechtliche Aspekte

Methylon und Butylon wurden in der Bundesrepublik Deutschland mit der Sechsundzwanzigsten Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (26. BtMÄndV) vom 20. Juli 2012 (BGBl. I S. 1639; Nr. 35) in Anlage I zu § 1 BtMG (nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel) aufgenommen. Die Verordnung trat am 26. Juli 2012 in Kraft. 55 * Die Substanz Mephedron wurde bereits mit der 24. BtMÄndV vom 18. Dezember 2009 in Anlage I zu § 1 BtMG aufgenommen. Diese Verordnung trat am 20. Januar 2010 in Kraft. 56 *

Da diese Substanzen in Anlage I zu § 1 BtMG aufgelistet sind, ist der Besitz ohne Erlaubnis für den Erwerb durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizin­produkte verboten. Auch wer diese Substanzen einführt, herstellt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst wie in den Verkehr bringt oder sich in sonstiger Weise verschafft, wird mit Freiheitsstrafe oder Geld­strafe bestraft. Der Konsum dieser Substanzen ist in Deutschland (im Gegensatz zur Schweiz) jedoch nicht verboten und somit nicht strafbar.

 

12. Mischkonsum

Zwischen MDMA und Methylon besteht eine einseitig ausgeprägte Kreuztoleranz bezüglich der Intensität der gewünschten Wirkung. Der Konsum von Methylon vor der Einnahme von MDMA reduziert die MDMA-Wirkung in signifikanter Weise. Wird hingegen Methylon nach dem Konsum von MDMA eingenommen, dann wird die Methylon-Wirkung kaum beeinträchtigt.

Erfahrene Psychonautiker raten vom gleichzeitigen Konsum von Methylon und Butylon ab, da die Effekte dieser beiden Substanzen sich nicht harmonisch ergänzen und die Wahrscheinlichkeit des Auftretens unangenehmer Nebenwirkungen deutlich erhöht ist.

Allgemein wird vom gleichzeitigem Konsum von Cathinon-Derivaten und Substanzen wie Gamma-Hydroxybutyrat (GHB/GBL/BDO), Ketamin, Opioide, und Benzodiazepinen abgeraten, da damit eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für ein Verlust des Bewusstseins gegeben ist.

Ein Cathinon-Derivat kann im Monokonsum und speziell im Mischkonsum mit Substanzen, die in den Serotonin-Haushalt eingreifen, zu einem milden bis sehr gefährlich verlaufenden Serotonin-Syndrom führen. Vorsicht ist geboten mit Antidepressiva, Opioide, Stimulanzien, Triptane, Psychedelika, Medika­mente gegen Migräne und Medikamente wie Lithium, Tryptophan, L-Dopa, Neuroleptika usw.

Eine erhöhte Gefahr eines Serotonin-Syndroms besteht auch bei gleichzeitiger Einnahme von Medika­menten wie Tramadol, MAO-Inhibitoren, Serotonin-Wiederaufnahmehemmer und Medikamenten, die eine Steigerung der Ausschüttung von Serotonin bewirken.

 

13. Safer Use

Minimalregeln zur Risikovermeidung für User von Cathinon-Derivaten

  • Man sollte seine Pillen, seine Flüssigkeiten oder sein Pulver vor dem Konsum anonym im Labor testen lassen, damit man weiß, was für einen Stoff man hat.

  • Grundsätzlich gilt: Drogen gering dosieren und nicht beliebig kombinieren. Das heißt beispielsweise, zu Cathinon-Derivaten möglichst wenig Alkohol trinken.

  • Hat man eine Toleranz gegenüber der Wirkung der Cathinon Derivate entwickelt, sollte man eine Konsumpause von mehreren Wochen einlegen.

  • Vor dem Konsum von psychotrop wirkenden Substanzen wie die Cathinon-Derivate sollte man die mit den Konsum verbundenen Risiken nicht aus dem Bewusstsein verdrängen und sich zudem immer auch die Möglichkeit des Auftretens von unerwünschten Nebenwirkungen vergegenwärtigen.

  • Schnupfröhrchen nicht weiterreichen, sondern nur alleine brauchen, um die Gefahr der Übertragung von ansteckenden Krankheiten (Herpes, Hepatitis C) auszuschließen. (Safer Sniffing)



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55
Sechsundzwanzigste Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung (26. BtMÄndV) vom 20. Juli 2012
http://www.buzer.de/gesetz/10254/index.htm
56
Vierundzwanzigste Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung (24. BtMÄndV) vom 18. Dezember 2009
http://www.buzer.de/gesetz/9164/index.htm