Drogenpolitik
Ein offenes Wort an die Grünen

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2. Polizeistaat versus Rechtsstaat

 

2.1 Rückblende

Ich bin vom Alter (52) und politischen Background her ein Zeitgenosse eures Außenministers und auch des Kanzlers, einer der so genannten Alt-'68er. Ich war damals sehr aktiv dabei, sogar wegen Landfriedensbruchs im Knast, aber in der Rückschau erscheint mir der damalige Staat geradezu als ein Ausbund an Liberalismus, gemessen an der heutigen Situation. Seit dem sind unsere bürgerlichen Freiheiten kontinuierlich beschnitten worden, leise, still und heimlich, eine schleichende Auszehrung. Wir leben schon längst in einem Polizeistaat, nur haben die meisten das noch nicht bemerkt. Wer jedoch in Bayern mit einer "nicht geringen Menge" Haschisch erwischt wird, der weiß alsbald Bescheid. (in Bayern gilt zuweilen der Besitz von mehr als einem Gramm Cannabis bereits als ein Verbrechen, das gemäß BMG mit Gefängnis bestraft werden MUSS – das ist kein Märchen!)

 

2.2 Vergebliche Hoffnung auf die Justiz

Und wer seine Hoffnung auf die Justiz setzt, ist erst recht betrogen: Diesbezügliche Urteile des Bundesverfassungsgerichtes werden vom Gesetzgeber (Cannabis – Beschluß von '94 3 * – bundeseinheitliche Regelung) ebenso wie von den Behörden (Urteil von 2002 – MPU ohne Zusammenhang mit Straßenverkehr) 4 * ganz einfach ignoriert. Wenn euch wenigsten das gelänge – woran ich nach einschlägiger Erfahrung so meine Zweifel habe – was für ein Fortschritt wäre das schon, und was für ein trauriger Triumph dazu: Daß eine Regierung sich nicht bemüßigt fühlt, einem Verfassungsgerichtsurteil nachzukommen, ist an und für sich schon ein Skandal von staatsgefährdendem Ausmaß. So gesehen könnten wir uns die ganze Justiz sparen. Und im Übrigen wäre auch das nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

Legal, illegal, scheißegal – das scheint mittlerweile der Wahlspruch des Staates selbst geworden zu sein – wie die laufenden Parteispendenskandale und auch die Praxis im Umgang mit Haschischkonsumenten – siehe Hausdurchsuchung – deutlich vor Augen führt. Eine ökologische Politik in Ehren, Ausländerintegration dito – aber wenn die Grünen glauben, nur diese Nischen besetzen zu müssen und alles andere würde sie quasi nichts angehen, dann wird es ein böses Erwachen geben ... !

Wie kann ein Staat, der sich weder an Gerichtsurteile noch an Gesetze hält, dies von seinen Bürgern verlangen? Sind wir wieder schon wieder im Absolutismus, oder was?

Und wenn die Grünen des Weiteren glauben, daß es sich bei der Cannabis-Problematik um eine Bagatelle handelt, die man getrost auf den Sankt Nimmerleinstag verschieben kann, (Die Freigabe wird kommen, und wenn es im nächsten Jahrhundert ist, aber kommen wird sie) sind sie ebenso schief gewickelt. Hier tickt eine Uhr, die sich als Zeitbombe erweisen könnte. Die geschätzte Zahl von drei Millionen Usern scheint mir entschieden zu niedrig, so viel kenne ja schon beinahe ich, und sie steigt ständig, vor allem unter Jugendlichen, wo der Joint mittlerweile genauso natürlich ist, wie er für uns Hippies war, selbst auf dem Dorf. Alles potentielle Verbrecher (und Wähler ... ). Und so tickt die Uhr: Jeden Tag neue Urteile, jeden Tag neue Vorbestrafte, jeden Tag gehen Menschen in den Knast, die niemandem etwas zuleide getan haben, jeden Tag werden Führerscheine für nichts entzogen, Existenzen zerstört. Sie tickt, diese Uhr, nicht zuletzt gegen jene, die glauben, sie hätten alle Zeit der Welt. Die sich vielleicht sagen mögen: In der nächsten Legislaturperiode könnten wir unter Umständen das Thema ganz behutsam mal anklingen lassen... . Nur, daß es keine solche Periode mehr geben wird. Wenn ich geahnt hätte, daß bei euch die Drogenpolitik nicht nur ganz hinten, sondern geradezu im Abstand von zehn Kilometern nach dem Vorletzten kommt, hätte ich euch mit Sicherheit nicht mehr gewählt.

 

2.3 Grundsätzliches

Es geht hier nicht nur um die Probleme einer vernachlässigbaren Randgruppe: Es geht hier um die grundlegende Frage, ob der Staat seinen Bürgern überhaupt etwas ohne zureichenden Grund verbieten kann. Wer dies bejaht, muß sich fragen lassen, aus welcher Zeit sein Demokratieverständnis stammt, falls er überhaupt eins hat. Und wer es verneint, möge dann auch konsequent danach handeln und zumindest versuchen, das Wort Cannabis aus dem BMG streichen. Denn wo, bitteschön, läßt sich ein zureichender Grund für das Verbot von Cannabis finden, der nicht aus dem Reich der Fabel stammt? 5 * (Sollte hierbei jemand an Gesundheitsschäden denken, sei er an das leuchtende Vorbild des Alkohols erinnert)

Früher oder später wird man alle Drogen quasi legalisieren müssen. Sie sind hier, schon seit Jahrzehnten. Und wer glaubt, sie jemals wieder loswerden zu können, ist mehr als naiv. Heute kann jeder, der es wirklich will, sich ohne weiteres Sachen wie Haschisch, Heroin oder auch Kokain beschaffen, leichter als je zuvor und überall. Eben das ist eine Folge jener "Drogenpolitik", die nichts anderes bewirkt, als die Sache für die Mafia gewinnbringend zu machen. 6 *

Kann denn die offene, aufgeklärte Gesellschaft, für die wir dir unsere halten, sich nicht einfach mit einem gewissen Prozentsatz an Suchtkranken abfinden und diese Minderheit, wenn ihr schon nicht zu helfen ist, so doch wenigstens aus den Klauen der Mafia, der Beschaffungskriminalität, der Illegalität überhaupt befreien? Das gilt vor allem, wenn die bisherige Haltung außer überfüllten Gefängnissen rein gar nichts gebracht hat. Wenn ich dreißig Jahre lang dasselbe mache und es ändert sich nichts, dann mache ich etwas falsch – das kapiert auch der Dümmste. 7 *

Und es macht einem Angst, von Politikern regiert zu werden, denen genau dies eben nicht einleuchten will.

Volle Gefängnisse, das ist alles, was die letzten Jahrzehnte gebracht haben. Laut Auskunft des statistischen Bundesamts ist unter allen Straftaten hierzulande der Betäubungsmittelposten mittlerweile der zweitgrößte nach Diebstahl/Unterschlagung, Tendenz zunehmend. Von den vielen Millionen, die uns das Volkswirtschaftlich kostet, ganz zu schweigen. 8 *

 

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3
Beschluß des Zweiten Senats vom 9. März 1994 -- 2 BvL 43, 51, 63, 64, 70, 80/92, 2 BvR 2031/92 -- in den Verfahren 1. zur verfassungsrechtlichen Prüfung, ob § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 (Handlungsalternative abgeben) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und Anlage I (Cannabisharz - Haschisch -) BtMG vom 28. Juli 1981 (BGBl. I S. 681; ber. S. 1187) mit Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und Art. 3 Abs. 1 (Gleichbehandlungsgrundsatz) des Grundgesetzes vereinbar ist ...
http://www.juraforum.de/urteile/urteil/bverfg-beschluss-vom-29-06-2004-az-2-bvl-802.html

Vgl.: Die Cannabis-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 09. März 1994 (BVerfGE 90, 145 - Cannabis)
http://www.cannabislegal.de/recht/bverfg.htm
4
Karlsruhe: Kein Führerscheinentzug wegen Cannabisbesitz [12.07.2002]
http://www.cannabislegal.de/neu/2002-07.htm#2002-07-12-bvg

Die "Cannabisbeschlüsse" des Bundesverfassungsgerichts und ihre Einschätzung
http://www.jurathek.de/showdocument.php3?ID=4675
5
Vgl.: Argumente für die Cannabisdebatte: Es gibt nur wenige Argumente für eine Fortsetzung des Cannabisverbots. Keines davon ist stichhaltig. Unter der folgenden Adresse findet man zahlreiche Quellen (Studien) mit vernünftigen Argumenten für Debatten, Artikel, Leserbriefe und Briefe an Politiker!
http://www.cannabislegal.de/argumente/index.htm
6
Vgl.: Henning Schmidt-Semisch: Kiffen dürfen reicht nicht oder: Radikale Alternativen in der Drogenpolitik
http://www.drogenkult.net/?file=text001
7
Vgl.: Sebastian Scheerer / Horst Bossong: Drogenpolitik – die letzte Bastion der Planwirtschaft
http://www.bisdro.uni-bremen.de/FSQUENSEL/bossong_scheerer.pdf
8
Zahlen zum Cannabisverbot:
http://www.cannabislegal.de/argumente/zahlen.htm

Vgl.: Bundeskriminalamt (BKA): Polizeiliche Kriminalstatistik – Zeitreihen von 1987 bis 2001
http://www.bka.de/pks/zeitreihen/index.html