Die "Peinliche Halsgerichtsordnung" (Constitutio Criminalis Carolina) Karls V. wurde im Jahre 1530 auf dem Augsburger Reichstag beschlossen und zwei Jahre später (1532) auf dem Reichstag in Regensburg (der im juristischen Sinne eigentlich ein Hoftag war) ratifiziert, womit sie Gesetzeskraft erhielt. Sie enthielt neben materiellem Strafrecht vor allem Prozeßrecht. Auf sie stützte sich die Methode der so genannten peinlichen Befragung (Folter) bei der Erwirkung von Geständnissen.

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