Kaffe und Tabak aus kultur- und Sozialgeschichtlicher Sicht

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Anhang Teil II – Analysen

Was verboten ist kann nicht besteuert werden – Abschnitt I

Alkohol und Tabak liefern jährliche Einnahmen in Milliardenhöhe, zum Ausgleich für Folgekosten, die der Gesellschaft durch Mißbrauch entstehen. Würde Cannabis legalisiert, dann könnte es Einnahmen in vergleichbarer Höhe liefern. (Stand der Angaben im ersten Abschnitt: Herbst 2001)

  • Cannabiskonsumenten zahlen beim Einkauf nicht einmal Mehrwertsteuer. Schwarzhändler zahlen keinen Pfennig Einkommenssteuer. Cannabis ist zur Zeit völlig steuerfrei.

  • Cannabis ist als Pflanze so billig anzubauen wie Tee oder Küchenkräuter. Verkauft wird es aber für etwa DM 10.000 (5.000 Euro) pro kg. Die Differenz landet in den Taschen von sogenannten Kriminellen. Wäre es legal dann könnte stattdessen der Finanzminister seine Hand aufhalten.

  • Schätzungen über die dabei in Deutschland möglichen Einnahmen reichen von 1 bis über 7 Milliarden DM (0,5 bis 3,5 Milliarden Euro) pro Jahr.

  • Eine Studie der »Commons Library« des britischen Unterhauses vom 3. August 2000 schätzt die durch das Verbot entgangenen Cannabissteuern auf etwa 790 Millionen Pfund (2,6 Milliarden DM bzw. 1,3 Milliarden Euro) pro Jahr. Zusammen mit den Kosten für die versuchte Durchsetzung des Verbotes verdoppelt sich der Betrag laut der Studie fast auf 4,6 Milliarden DM bzw. 2,3 Milliarden Euro pro Jahr. Deutschland hat ein Drittel mehr Einwohner als Großbritannien.

Eine Studie der belgischen Finanzverwaltung hat ausgehend von einer Prävalenzstudie der Freien Universität Brüssel die möglichen jährlichen Staatseinnahmen aus einer Cannabisbesteuerung auf 14,4 Milliarden Belgische Francs (ca. 360 Millionen Euro) geschätzt. Wir halten diese Schätzung für deutlich zu hoch, weil sie ignoriert, daß die meisten Cannabiskonsumenten nur gelegentlich konsumieren:
 
Quelle: La derniére heure: Le H, une manne pour l'Etat...(siehe Artikel weiter unten)

Die folgenden drei Studien befassen sich ebenfalls mit dem finanziellen Nutzen einer Cannabislegalisierung. Die Muselmann-Studie geht von einer etwa fünfmal höheren regelmäßigen Konsumentenzahl aus als durch Umfragen ermittelt. Die beiden anderen Studien liefern jedoch recht realistische Ergebnisse:
 
Thomas Kessler: Anbauprogramm für Konsumhanf im Berggebiet (Schweiz, 1987)
Harald Muselmann: Wirtschaftliche Möglichkeiten einer Hanflegalisierung (Deutschland, 1999)
Library of Commons: Library Research Paper 00/74 (Grossbritannien, 2000)

 


Le H, une manne pour l'Etat...

http://www.dhnet.be/dhinfos/article.phtml?id=17314 (im Netz nicht mehr verfügbar)
La Dernière Heure (24/04/2001)

Die Steuerverwaltung könnte 14 Milliarden Franken durch den freien Verkauf von Cannabis erhalten

BRÜSSEL – 14,4 Miliarden Franken. Dies ist was die Zoll- und Akzisenverwaltung in einem vertraulichen Schreiben, von welchem wir Kenntnis nehmen konnten, an den Finanzminister angibt, was der Verkauf von Cannabis schätzungsweise jährlich dem belgischen Staat einbrächte. Dies wäre aber, gut verstanden, nur der Fall wenn diese Cannabisderivate in Belgien frei gehandelt würden. Dieses Szenario entspricht nicht dem Vorhaben der Regierung Verhofstadt, welche im letzten Januar zustimmte, den persönlichen Konsum zu depönalisieren, nicht aber den Verkauf auf dem Territorium. Um die potentiellen Gewinne des Staates bei einer möglichen zukünftigen Erlaubnis aufzulisten stellt die Zoll- und Akzisenverwaltung eine recht einfache Rechnung auf.

Ausgehend von einer kürzlich durchgeführten Umfrage der freien Universität Brüssel, welche besagt, daß 38,2 % der Belgier schon mal Cannabis probiert haben und 8% (dies sind 800.000 Bürger) Cannabis regelmässig konsumieren. Wenn die Verkaufspreise mit denen der Niederlande vergleichbar wären (zwischen 250 und 350 Franken das Gramm), so schätzt die Zollverwaltung, daß bei einer monatlichen Ausgabe von 2.000 Franken pro Person, also 24.000 Franken jährlich pro Person ausgegangen werden könnte.

Die Hypothese einer indirekten Beseteuerung mit einem Steuersatz von 75% im Einzelverkauf, stellt das Schreiben klar, könnten die Steuereinnahmen folgende Größe annehmen: 800.000 x 24.000 x 75% = 14.400.000.000 Franken (Wie bei den Zigaretten).

Das Dokument der Zollverwaltung geht weiter, da es einen Besteuerungsvorschlag ausgearbeitet hat und darauf hinweist, daß dieser Vorschlag ebenfalls dazu dienen könnte den Konsum gesundheitsschädlicher Produkte zu reduzieren. Cannabis sollte unter das gleiche Steuerrecht wie alkoholische Getränke und Tabakprodukte fallen. Der Steuersatz selbst sollte genügend hoch sein, ähnlich dem für Zigaretten. Dies würde den Konsum in Grenzen halten. Der Steuersatz könnte also auf mehr oder weniger 55% des Einzelhandelspreises von Cannabis festgelegt werden, gut verstanden eine Taxation von 21% Mehrwertssteuer des verlangten Endpreises drängt sich auf. Der Endpreis beinhaltet dann die Akzisen.

Was die Produkte anbelangt, könnten diese in Päckchen, Dosen oder Etuis verpackt in den Handel gelangen. Ein Steuerband, welches den Preis im Einzelhandel angibt und der indirekten Besteuerung gerecht wird (siehe oben) sowie die üblichen Verkaufspreise von Cannabisprodukten auf dem Markt erwähnt, müsste auf jeder Verpackung angebracht sein.

(20 belgische Franken = ungefähr 1 DM = ungefähr 0,50 Euro)

 


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