Fachinformation: Methylon – Mischkonsum
[Stimulierendes Cathinon-Derivat]

Zurück  

6. Rechtliche Aspekte

Methylon und Butylon wurden in der Bundesrepublik Deutschland mit der Sechsundzwanzigsten Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (26. BtMÄndV) vom 20. Juli 2012 (BGBl. I S. 1639; Nr. 35) in Anlage I zu § 1 BtMG (nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel) aufgenommen. Die Verordnung trat am 26. Juli 2012 in Kraft. 11 * Die Substanz Mephedron wurde bereits mit der 24. BtMÄndV vom 18. Dezember 2009 in Anlage I zu § 1 BtMG aufgenommen. Diese Verordnung trat am 20. Januar 2010 in Kraft. 12 *

Da die Substanzen Methylon, Butylon und Mephedron in Anlage I zu § 1 BtMG aufgelistet sind, ist der Besitz ohne Erlaubnis für den Erwerb durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte verboten. Auch wer diese Substanzen einführt, herstellt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst wie in den Verkehr bringt oder sich in sonstiger Weise verschafft, wird mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft. Der Konsum dieser Substanzen ist in Deutschland (im Gegensatz zur Schweiz) jedoch nicht verboten und somit nicht strafbar.

 

7. Mischkonsum

Zwischen MDMA und Methylon besteht eine einseitig ausgeprägte Kreuztoleranz bezüglich der Intensität der gewünschten Wirkung. Der Konsum von Methylon vor der Einnahme von MDMA reduziert die MDMA-Wirkung in signifikanter Weise. Wird hingegen Methylon nach dem Konsum von MDMA eingenommen, dann wird die Methylon-Wirkung kaum beeinträchtigt.

Erfahrene Psychonautiker raten vom gleichzeitigen Konsum von Methylon und Butylon ab, da die Effekte dieser beiden Substanzen sich nicht harmonisch ergänzen und die Wahrscheinlichkeit des Auftretens unangenehmer Nebenwirkungen deutlich erhöht ist.

 

8. Safer Use

Minimalregeln zur Risikovermeidung für User von Cathinon-Derivaten

  • Man sollte seine Pillen, seine Flüssigkeiten oder sein Pulver vor dem Konsum anonym im Labor testen lassen, damit man weiß, was für einen Stoff man hat.

  • Grundsätzlich gilt: Drogen gering dosieren und nicht beliebig kombinieren. Das heißt beispielsweise, zu Cathinon-Derivaten möglichst wenig Alkohol trinken.

  • Hat man eine Toleranz gegenüber der Wirkung der Cathinon Derivate entwickelt, sollte man eine Konsumpause von mehreren Wochen einlegen.

  • Vor dem Konsum von psychotrop wirkenden Substanzen wie die Cathinon-Derivate sollte man die mit den Konsum verbundenen Risiken nicht aus dem Bewusstsein verdrängen und sich zudem immer auch die Möglichkeit des Auftretens von unerwünschten Nebenwirkungen vergegenwärtigen.

  • Schnupfröhrchen nicht weiterreichen, sondern nur alleine brauchen, um die Gefahr der Übertragung von ansteckenden Krankheiten (Herpes, Hepatitis C) auszuschließen. (Safer Sniffing)



Zurück Inhalt  
11
Sechsundzwanzigste Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung (26. BtMÄndV) vom 20. Juli 2012

http://www.buzer.de/gesetz/10254/index.htm
12
Vierundzwanzigste Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung (24. BtMÄndV) vom 18. Dezember 2009

http://www.buzer.de/gesetz/9164/index.htm